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DROHNEN-FLUGVERBOT BEIM ROCKHARZ

Wie schon in den vergangenen Jahren gilt auch in diesem Jahr wieder ein Drohnen-Flugverbot auf dem ROCKHARZ 2025.

Wir möchten Euch nochmal darauf aufmerksam machen, dass auf und um das Festivalgelände herum mehrere Flugverbotszonen herrschen: Der Verkehrslandeplatz Ballenstedt-Harz ist, auch wenn Start- und Landebahn gesperrt sind, eine aktive Flugplatz-Kontrollzone, die gesonderte Fluggenehmigungen benötigt. Die Gegensteine liegen zudem innerhalb eines Flora-Fauna-Habitat (FFH) sowie in einem Naturschutzgebiet. Als Industriegebiete zählen Asmusstedt sowie der nördlich vom Campground gelegene Solarpark. Alles zusammen also eine große Flugverbotszone.
Außerdem könnten private Drohnenflüge ein Ärgernis für andere Festivalbesucher bedeuten oder zu Ängsten führen.

Das ROCKHARZ-Team hat eigene Drohnen und Piloten vor Ort, die für jeden Flug mit dem Tower sowie dem Rettungsdienst (Stichwort Rettungshubschrauber) in Verbindung stehen, sowie über die im Vorfeld notwendigen Genehmigungen und das Fachwissen verfügen.

Im letzten Jahr haben uns verschiedene Meldungen und Beschwerden zu Drohnenflügen auf dem Gelände erreicht und wir vertrauen in diesem Jahr auf Eure Vernunft: Keiner von uns möchte 2025 eine aktive Luftraumüberwachung, deren Kosten am Ende auf die Ticketpreise aufgeschlagen werden müssen. Also lasst Eure Drohnen bitte am Boden oder besser gleich ganz zu Hause und genießt einfach das Festival.
Das Luftbild-Poster bekommt ihr wie gewohnt am Abreisetag von uns 🤘

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